Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Angebote verstehen sich stets freibleibend. Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten nur annäherungsweise. Zwischenverkauf von Lagerware behalten wir uns vor.
- Preise verstehen sich für Lieferung ab Firmensitz oder Auslieferungsstelle nach Wahl der Firma Meier-Ballon GmbH. Verpackung, Fracht und andere Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Die Umsatzsteuer wird hinzugerechnet. Die Firma Meier-Ballon GmbH ist berechtigt, den Verkaufspreis im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Neuregelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berichtigen, wenn sich zwischen Angebot und Lieferung oder Leistung unsere Kosten, insbesondere z. B. Kosten für Energie, Personal usw. erhöhen. Vorarbeiten wie Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und Klischees werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Angefertigte Stanzwerkzeuge und Druckplatten bleiben in unserem Besitz- ein Anspruch auf Aushändigung besteht nicht.
- Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder Auslieferungsstelle nach Wahl der Firma Meier-Ballon GmbH. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliches entbinden von der Lieferungspflicht. Wird die vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht eingehalten, so kann der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung bei deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz des Verzugsschadens oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wir behalten uns eine produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferung bis 10% vor.
- Beanstandungen hat der
Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Erhalt der Ware der Firma Meier-Ballon GmbH per
eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Im Falle fristgerechter,
berechtigter Mängelrüge erfolgt Ersatzleistung. Die
Firma Meier-Ballon GmbH kann statt dessen den Besteller auch auf
Wandlung oder Minderung verweisen. Weitergehende Ersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
- Zahlung ist innerhalb 30
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Rechnungsdatum ist das Datum der Lieferung. Bei Überschreitung
des Zahlungsziels (30 Tage) werden Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem Basissatz der Bundesbank berechnet. Bei Zahlung
mit Wechsel hat der Besteller die Kosten, insbesondere Dis-kont- und
Inkassospesen zu tragen. Kassaskonto ist bei Wechselzahlung
unzulässig. Die Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt nur
erfüllungshalber. Bei Neukunden kann Vorauskasse verlangt
werden.
- Eigentumsvorbehalt: Alle
gelieferten Waren, auch Klischees, bleiben bis zur völligen
Bezahlung sämtlicher, der Firma Meier-Ballon GmbH aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen
(bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung)
deren Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung ist Veräußerung
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zulässig. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung
weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
werden.
- Erfüllungsort für
alle gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Stutensee. Gerichtsstand ist Karlsruhe, wenn der Besteller
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
- Allgemeines: Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Meier-Ballon GmbH schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ausfallmuster für spätere Werbezwecke verwendet werden dürfen.
- Gewährleistung: Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften,
insbesondere dafür, dass die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden
geeignet ist, können wir nur übernehmen, wenn eine ausdrückliche
schriftliche Zusicherung von Eigenschaften erfolgt ist.
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Letzte Aktualisierung ( 10.07.2011 )
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