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07. welche Genehmigungen werden benötigt ? |
 | Mindestgröße draußen: 3m Ballondurchmesser.
Eine Auflassgenehmigung der Luftfahrtbehörde ist bis 30m Auflassseil-Länge nicht notwendig.
Bei längerfristigen Ausseneinsätzen empfiehlt es sich beim zuständigen Ordnungsamt eine Genehmigung einzuholen. Dabei immer darauf hinweisen, dass der Ballon nur temporär zu Werbezwecken dient, nie als Dauerwerbung deklarieren, sonst benötigen Sie eine Baugenehmigung. |